5.1.6 Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zwischen der Kindsmutter und L.________s Vater werde der Betreuungsunterhaltsbeitrag für L.________ voraussichtlich auf CHF 1'420.00 sinken. Beim Beklagten sei nach wie vor von einem Einkommen von CHF 20'000.00 auszugehen. Gesamteinnahmen von CHF 21'420.00 stünden unverändert ein Gesamtbedarf von CHF 12'915.00 gegenüber, was zu einem Überschuss von CHF 8'505.00 führe. Die scheidungsbedingten Unterhaltsverpflichtungen des Beklagten würden bis Ende Januar 2023 CHF 5'150.00 betragen.