5.1.5 Die nachehelichen Unterhaltsbeiträge würden ab Februar 2023 im Umfang von CHF 640.00 sinken, weshalb der dannzumal massgebende Überschuss im selben Betrag steigen werde. Wenn der jüngere Sohn des Beklagten (H.________, geb. tt.mm.2009) die obligatorische Schulzeit beendet habe, entfalle ab August des entsprechenden Jahres die nacheheliche Unterhaltspflicht komplett. Nachdem im Kanton ________ die obligatorische Schulzeit 11 Jahre betrage und der Eintritt in die Volksschule nach dem vierten Geburtstag erfolge, werde Seite 32/47