Für die Bemessung des Überschusses würden allfällige Bonusbeteiligungen der ehelichen Söhne und der Ex-Frau daher ausser Acht gelassen und einzig die "festen" Unterhaltsbeiträge in Abzug gebracht. Bei der Verteilung des Überschusses werde diesem Umstand jedoch Rechnung zu tragen sein. Die festen Unterhaltszahlungen an die ehelichen Söhne und die Ex-Frau würden gesamthaft CHF 5'150.00 betragen. Der massgebende Überschuss für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils belaufen sich somit auf CHF 4'485.00.