Der für die Berechnung der Bonusbeteiligung der Ex-Frau massgebende Jahresnettobonus sei auf CHF 50'000.00 beschränkt. 17 % von CHF 50'000.00 entsprächen CHF 8'500.00, was monatlich rund CHF 710.00 ergebe. Dieser Betrag sei zum fixen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'050.00 zu addieren. Mit Bezug auf die Bonusbeteiligung der ehelichen Söhne bringe der Beklagte vor, diese sei auf je CHF 12'000.00 pro Jahr beschränkt, was der Kläger mit dem Hinweise bestreite, dass eine solche Beschränkung der Scheidungsvereinbarung nicht entnommen werden könne.