1'550.00. Zusätzlich partizipierten die beiden Söhne mit je 13,5 % an einem allfälligen Jahresnettobonus. Im Jahr 2020 habe der Beklagte einen Bonus von brutto CHF 14'800.00 bzw. netto CHF 12'580.00 erhalten. Damit sei für die ehelichen Söhne von einem Bonusanteil von je rund CHF 140.00 pro Monat auszugehen. Der nacheheliche Unterhaltsbeitrag belaufe sich auf monatlich CHF 2'050.00, zu welchem eine Bonusbeteiligung in Höhe von 17 %, mithin ein Betrag von monatlich rund CHF 180.00, hinzukomme. Insgesamt würden die scheidungsbedingten Unterhaltsbeiträge somit CHF 5'610.00 pro Monat betragen.