Auch wenn das Einkommen der Kindsmutter im Jahr 2020 somit noch leicht unter dem Zuger Medianlohn lag, kann deshalb nicht von besonders knappen finanziellen Verhältnissen gesprochen werden. Hinzu kommt, dass Unterhaltsbeiträge – namentlich, wenn sie durch Gerichtsentscheid oder Vereinbarung festgelegt worden sind – im Vergleich zu Lohneinkommen nicht als minder zuverlässige Einkommensquellen zu betrachten sind. Inwiefern die finanzielle Situation der Kindsmutter ihr die Wohnungssuche erschwert oder gar verunmöglicht haben soll, ist deshalb nicht ersichtlich.