Weiter habe die Vorinstanz die besondere Situation, in der sich die Kindsmutter Ende 2020 befunden habe, nicht berücksichtigt, indem sie ausgeführt habe, dass es ihr ohne Weiteres möglich gewesen wäre, eine Wohnung für unter CHF 3'000.00 zu finden. Die Kindsmutter habe damals (abgesehen von den Unterhaltszahlungen der Väter von L.________ und A.________) über keinerlei Einkommen verfügt. Ihre Chancen, einen neuen Vermieter zu finden, seien entsprechend klein gewesen. Die neue Wohnung in K.___