Für das Jahr 2021 sowie die Folgejahre sei von Unterhaltsbeiträgen in Höhe von CHF 100'320.00 jährlich auszugehen, welche die Kindsmutter als Einkommen werde versteuern müssen. Gemäss Steuerrechner des Kantons Zug sei von Kantons- und Gemeindesteuern in der Grössenordnung von rund CHF 1'780.00 und direkten Bundessteuern von rund CHF 710.00 auszugehen, mithin total CHF 2'490.00, was pro Monat rund CHF 210.00 ergebe. Davon seien ermessensweise wiederum je rund 10 % (= CHF 25.00) dem Kläger und L.________ als Steueranteile anzurechnen, womit aufseiten der Kindsmutter CHF 160.00 verblieben.