Bei der Kindsmutter sei für das Jahr 2020 von einem mutmasslichen steuerbaren Einkommen von rund CHF 11'000.00 (Kantonssteuer) bzw. rund CHF 58'000.00 (Bundessteuer) auszugehen; ein den Freibetrag übersteigendes Vermögen sei nicht gegeben. Bei diesen Zahlen resultierten gemäss Steuerrechner des Kantons Zug Kantons- und Gemeindesteuern von rund CHF 200.00, was pro Monat rund CHF 17.00 ergebe. Direkte Bundessteuer sei keine geschuldet.