4.1.2.11 Steuern: Gemäss Steuerrechner des Kantons Zug resultierten beim Beklagten für das Jahr 2020 Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 19'590.00 und Direkte Bundessteuern von rund CHF 11'850.00, gesamthaft also CHF 31'440.00, was pro Monat CHF 2'620.00 ergebe. Dieser Betrag sei in den Bedarf des Beklagten aufzunehmen. Die Anrechnung dieses Betrags sei aufgrund der Umstände auch für die Folgejahre gerechtfertigt.