4.1.2.9 Kommunikation: Nach der Praxis des Kantonsgerichts Zug sei im familienrechtlichen Existenzminimum der Eltern jeweils eine Kommunikationspauschale von CHF 100.00 einzusetzen. Allfällige darüber hinausgehende Kosten in diesem Zusammenhang (Telefonie, Internet etc.) seien aus dem Grundbetrag zu bezahlen, in welchem bereits ein Anteil für Kulturelles (Telefon, Radio/TV usw.) enthalten sei. Das Gesagte gilt auch für die Serafe-Gebühr.