Neun Wochen Schulferien würden 45 Arbeitstagen entsprechen. Da die Kindsmutter in einem 50%- Pensum tätig sein werde, könne sie den Kläger während der Hälfte dieser 45 Arbeitstage (d.h. rund 23 Tage) nicht selbst betreuen. 23 Tage Ferienbetreuung kosteten CHF 2'530.00 im Jahr, mithin monatlich rund CHF 211.00 (CHF 2'530.00 / 12). Dieser Betrag sei beim Bedarf des Klägers zu berücksichtigen, bis er in die Oberstufe eintrete. Von einem Oberstufenschüler könne dann erwartet werden, dass er sich während der schulfreien Zeit selbst beschäftigen könne.