Ab Kindergarteneintritt werde die Kindsmutter eine Erwerbstätigkeit in einem 50%-Pensum aufnehmen müssen. Sie werde dann nur fünf Wochen Ferien haben, während die Schulferien insgesamt 14 Wochen dauerten. Solange der Beklagte keine Ferien mit dem Kläger verbringe, werde dieser (bzw. die Kindsmutter) während neun Schulferienwochen pro Jahr auf Fremdbetreuung angewiesen sein. Die Gemeinde K.________ biete mit dem "Ferien-Club" für CHF 110.00 pro Tag eine Ganztagesbetreuung während der Schulferien an. Neun Wochen Schulferien würden 45 Arbeitstagen entsprechen.