4.1.2.7 Fahrt zum Arbeitsplatz/Mobilität/Kosten für Besuchsrechtsausübung: Während seiner Anstellung bei der O.________ AG habe der Beklagte eine monatliche Wegentschädigung von der Arbeitgeberin erhalten, weshalb er in dieser Zeit keinen Anspruch auf Anrechnung von Mobilitätskosten habe. Seit 1. Februar 2021 arbeite der Beklagte, vorderhand befristet für drei Mo- Seite 21/47