Ab August 2025 werde sie einer Erwerbstätigkeit in einem 50%-Pensum nachgehen müssen, ab August 2032 einem Pensum von 80 %, weshalb ab diesen Zeitpunkten CHF 110.00 (CHF 220.00 x 0,5) bzw. CHF 176.00 (CHF 220.00 x 0,8) ihrem Bedarf anzurechnen seien. Ab dem 16. Lebensjahr werde die Kindsmutter zu 100 % arbeiten müssen, weshalb CHF 220.00 anzurechnen seien.