4.1.2.4 Krankenversicherung: Im Jahr 2020 hätten sich die Krankenversicherungsprämien (KVG und VVG) der Kindsmutter auf monatlich rund CHF 535.00, jene des Klägers auf rund CHF 160.00 belaufen. Die Kindsmutter habe für sich eine Prämienverbilligung in Höhe von total CHF 408.00 bzw. monatlich CHF 34.00 erhalten. Hinweise darauf, dass der Kläger ebenfalls eine Prämienverbilligung erhalten habe, bestünden nicht. Damit sei bei der Kindsmutter für das Jahr 2020 von Krankenversicherungsprämien von total CHF 501.00 auszugehen. Die Prämien (ebenfalls KVG und VVG) des Beklagten hätten rund CHF 502.00 betragen.