4.1.2.3 Parkplatz/Einstellplatz: Die Kindsmutter beantrage die Anrechnung von CHF 150.00 für einen Autoeinstellplatz. Wie darzulegen sein werde, komme ihrem Auto keine Kompetenzqualität zu, weshalb in ihrem am familienrechtlichen Existenzminimum bemessenen Bedarf kein Seite 20/47 Auto – und damit auch keine Miete für einen Einstellplatz – angerechnet werden könne. Beim Beklagten fehle ebenfalls "die Kompetenzqualität seiner Fahrzeuge", sodass für ihn dasselbe gelte.