Nach der Trennung von ihrem Ehemann im Jahr 2014 sei die Kindsmutter mit L.________ in eine 3,5-Zimmer-Wohnung in K.________ gezogen, deren Mietzins inkl. Nebenkosten (akonto) CHF 2'290.00 betragen habe; hinzu seien CHF 150.00 für einen Autoeinstellplatz gekommen, da ein solcher dem ehelichen Standard entsprochen habe. Die Wohnkosten von total CHF 2'440.00 seien im Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 3. Oktober 2017, ergangen im Eheschutzverfahren (ES 2017 12) zwischen der Kindsmutter und ihrem Ehemann, im Seite 19/47