Der Beklagte und die Kindsmutter hätten ab 1. April 2019 zusammen (und mit L.________) in einer 6,5-Zimmer-Maisonettewohnung an der ________ (Adresse) in I.________ ZG gelebt. Dabei habe es sich um eine luxuriöse Wohnung gehandelt, für welche monatliche Mietzinsen (inkl. Nebenkosten [pauschal] und Miete von vier Autoeinstellplätzen) von CHF 8'150.00 fällig geworden seien. Dieser Betrag sei zu CHF 3'100.00 von der Kindsmutter (darin enthalten CHF 700.00 als Mietanteil der Firma der Kindsmutter) und zu CHF 5'050.00 vom Beklagten bezahlt worden. Seit 1. September 2020 miete der Beklagte eine 3,5-Zimmer- Wohnung an der _____