Der Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner belaufe sich auf CHF 1'200.00, jener für eine alleinerziehende Person mit minderjährigen Kindern auf CHF 1'350.00. Da keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Beklagte und die Kindsmutter je mit anderen erwachsenen Personen im gleichen Haushalt lebten, seien in ihrem Bedarf in allen Phasen die vorgenannten Beträge zu berücksichtigen. Der Grundbetrag für Kinder im Alter des Klägers betrage CHF 400.00, ab Vollendung des 10. Lebensjahres erhöhe sich der Grundbetrag auf CHF 600.00.