4.1.2 Die einzelnen Bedarfspositionen seien wie folgt zu begründen: 4.1.2.1 Grundbetrag: Im Grundbetrag seien die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wäsche, Körperund Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen (namentlich Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Kulturelles (Telefon, Radio/TV usw.) sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. enthalten. Der Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner belaufe sich auf CHF 1'200.00, jener für eine alleinerziehende Person mit minderjährigen Kindern auf CHF 1'350.00.