__ (Monat) 2020 zur Welt kam, hatten sich die Kindsmutter und der Beklagte gerade erst getrennt. Im Juli 2020 machte die von der Kindsmutter mandatierte Rechtsanwältin sodann die Vaterschafts- und Unterhaltsklage gegen den Beklagten anhängig, wobei von Beginn weg teils erhebliche Vorwürfe gegenüber dem Beklagten erhoben wurden. Zusätzlich wurde das Verhältnis zwischen der Kindsmutter und dem Beklagten von einem teilweise gehässig geführten Streit über das weitere Vorgehen hinsichtlich der vormals gemeinsamen Wohnung in I.________ überschattet, bis das Mietverhältnis per 31. März 2021 gekündigt wurde (vgl. act.