Nun habe aber keine der Parteien oder die Kindsmutter vorgebracht, dass eine Kommunikation zwischen den Kindseltern bezüglich Kinderbelange gänzlich unmöglich sei. Vorliegend stehe nicht die Anordnung einer alternierenden Obhut zur Debatte, bei welcher die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Seite 9/47