1.2 Nachdem der Kläger lediglich die Dispositiv-Ziff. 2.1, 3.1 und 3.2 anficht, sind die übrigen Dispositiv-Ziff. 1, 2.2, 2.3 sowie 3.3-3.5 des angefochtenen Entscheids in Rechtskraft erwachsen. Darauf ist nicht weiter einzugehen. 2. Bevor auf die Begründung des angefochtenen Entscheids und die vom Kläger dagegen erhobenen Rügen eingegangen wird, ist in prozessualer Hinsicht Folgendes festzuhalten: