Ab dem erfüllten 18. Altersjahr des Klägers reduziert sich der Barunterhaltsbeitrag des Beklagten um CHF 375.00 pro Monat. Ausserdem reduziert sich der jeweilige Barunterhaltsbeitrag des Beklagten vor dem erfüllten 18. Altersjahr des Klägers um einen Drittel und nach dem erfüllten 18. Altersjahr des Klägers um einen Viertel eines allfälligen Nettomonatslohnes (exkl. 13. Monatslohn) des Klägers.