2.3 Am 14. Oktober 2020 hat der Beklagte seine Vaterschaft gegenüber dem Kläger vor dem Zivilstandsamt J.________ anerkannt (act. 9/10). Mit Eingabe vom 19. Oktober 2020 reichte er eine schriftliche Stellungnahme zur Klage ein (act. 9). 2.4 Mit Beweisverfügung vom 23. Oktober 2020 wurden der Beizug der Akten des Verfahrens ES 2020 342 (vorsorgliche Massnahmen), die Edition verschiedener Belege betreffend die finanziellen Verhältnisse der Parteien und der Kindsmutter, die Befragung der Kindsmutter als Zeugin sowie die Befragung des Beklagten als Partei angeordnet (act. 10). Ein Antrag Seite 4/47