2.1 Am 9. Juli 2020 reichte der Kläger beim Kantonsgericht Zug, Einzelrichter, gegen den Beklagten eine schriftlich begründete Klage im vereinfachten Verfahren ein und beantragte die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten sowie die Zahlung eines monatlichen Kindesunterhaltsbeitrags in der Höhe von mindestens CHF 10'099.65 (davon CHF 6'631.80 Betreuungsunterhalt), zahlbar rückwirkend ab der Geburt des Klägers. Darüber hinaus sei der Beklagte zu verpflichten, ausserordentliche Kinderkosten zu 2/3 zu tragen.