1.3 B.________ und der Beklagte trennten sich im Dezember 2019 (act. 17 Ziff. 86). Nur kurze Zeit später, am tt.mm.2020, brachte B.________ (nachfolgend: Kindsmutter) den Sohn A.________ (nachfolgend: Kläger) zur Welt. Als Vater des Klägers wurde zunächst der Ehemann der Kindsmutter, E.________, im Geburtenregister eingetragen (act. 1/1). Mit Entscheid vom 18. Mai 2020 hob das Bezirksgericht Horgen das Kindesverhältnis zwischen dem Kläger und E.________ rückwirkend per tt.mm.2020 wieder auf (Geschäfts-Nr. FK200007; act. 1/3).