Nachdem sich die Parteien über eine Verlängerung des Mietverhältnisses bzw. über ein weiteres Mietverhältnis von 5 Jahren einig gewesen seien, könne und müsse die [von der Klägerin] vorgeschlagene und [von der Beklagten] akzeptierte Kündigungsmöglichkeit aus Sicht Seite 8/16