1.1 Zwischen den Parteien sei unbestritten, dass die Klägerin der Beklagten die Mietzinse in der Höhe von CHF 23'420.00 für die Monate November und Dezember 2019 nicht bezahlt habe. Umstritten sei, ob der Mietvertrag – so die Klägerin – gestützt auf die Schreiben vom 21. November 2016 und vom 20. Dezember 2016 per 31. Oktober 2019 habe gekündigt werden können oder ob sich – so die Beklagte – der Mietvertrag [ohne ordentliche Seite 7/16