1.1 Es wird festgestellt, dass die in Betreibung gesetzte Forderung in Höhe von CHF 23'420.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Oktober 2019, Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes F.________ (Zahlungsbefehl vom 9. Dezember 2019 des Betreibungsamtes F.________), nicht besteht. 1.2 Die Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes F.________ (Zahlungsbefehl vom 9. Dezember 2019) wird aufgehoben. 1.3 Auf Ziff. 3 des klägerischen Rechtsbegehrens wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 2'800.00 Entscheidgebühr