6.3 In der Replik vom 27. August 2020 (act. 11) und der Duplik vom 6. Oktober 2020 (act. 15) hielten die Parteien je an ihren Standpunkten fest. 6.4 Am 8. Februar 2021 wurden J.________, Mitglied des Verwaltungsrats der Klägerin, und H.________, Mitglied des Verwaltungsrats der Beklagten, persönlich zur Sache befragt (act. 19, 26 und 27). An der darauffolgenden Hauptverhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen fest (act. 20-22). 6.5 Am 31. März 2021 erliess der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug folgenden Entscheid (act. 28; Verfahren EV 2020 61):