2. Es sei die Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes F.________ (Zahlungsbefehl vom 9. Dezember 2019 des Betreibungsamtes F.________) aufzuheben. 3. Es sei die Aberkennungsbeklagte zu verpflichten, der Aberkennungsklägerin für das Rechtsöffnungsverfahren beim Kantonsgericht Zug (Prozess Nr. [ER] 2020 29) eine angemessene Prozesskostenentschädigung zu bezahlen und die Aberkennungsbeklagte sei zudem zu verpflichten, die Gerichtskosten des Prozesses Nr. [ER] 2020 29 zu bezahlen.