5.3 Mit Eingabe vom 5. August 2020 ersuchte die Beklagte beim Kantonsgericht Zug in der Betreibung Nr. K.________ des Betreibungsamtes F.________ um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für weitere 9 monatliche Mietzinse (= CHF 105'390.00 [= 9 x CHF 11'710.00] nebst 5 % Zins seit 16. Mai 2020). Mit Entscheid vom 29. Oktober 2020 wies das Kantonsgericht das Gesuch ab (Verfahren ER 2020 375; act. 21/19). Die von der Beklagten gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug mit Urteil vom 2. September 2021 ab (Verfahren BZ 2020 80). Dieses Urteil blieb unangefochten.