5.1 Mit Zahlungsbefehl vom 9. Dezember 2019 betrieb die Beklagte die Klägerin unter anderem für die Mietzinse der Monate November und Dezember 2019 in der Höhe von CHF 23'420.00 (= 2 x CHF 11'710.00 [act. 1/2b]). Gegen diesen Zahlungsbefehl erhob die Klägerin Rechtsvorschlag, worauf die Beklagte mit Eingabe vom 14. Januar 2020 beim Kantonsgericht Zug um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung ersuchte.