4. Im Sommer bzw. Herbst 2018 kam es zu Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag (act. 5/7-14). Nachdem sich die Parteien diesbezüglich nicht hatten einigen können, kündigte die Klägerin mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 den Mietvertrag per 31. Oktober 2018 [recte: 2019] (act. 1/8). In der Folge stritten sich die Parteien über die Gültig- bzw. Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung (act. 1/9 und 1/10; act. 5/16 und 5/17). Die Mieträumlichkeiten wurden unbestrittenermassen am 28. Oktober 2019 zurückgegeben und abgenommen (act. 1/14). Die Klägerin hat seither keine Mietzinse mehr bezahlt.