Sämtliche Vereinbarungen im genannten Mietvertrag, die über diese Änderungen hinausgehen, gelten weiterhin in unveränderter Form. Wir bitten Sie, sobald als möglich zu der von uns gewünschten Ausgestaltung des Optionsrechts Stellung zu nehmen." Seite 4/16 3. Am 20. Dezember 2016 teilte die Beklagte der Klägerin Folgendes mit (act. 1/6): "Bestätigung Aenderung des Mietvertrages vom 1. Juni 2012 Sehr geehrter Herr J.________,