2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 150'000.00 Entscheidgebühr Die Gerichtskosten werden zu 4/5 dem Kläger (= CHF 120'000.00) und zu 1/5 der Beklagten (= CHF 30'000.00) auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 150'000.00 verrechnet. Die Beklagte hat dem Kläger den Kostenvorschuss im Umfang von CHF 30'000.00 sowie die Kosten des Schlichtungsverfahrens im Umfang von CHF 240.00 zu ersetzen. 3. Der Kläger hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 129'890.00 (MWST inbegriffen) zu bezahlen."