Unter Berücksichtigung dieses Streitwerts obsiegt der Kläger auch im Berufungsverfahren zu knapp 1/5 ([CHF 222'400.95 + USD 2'115'162.30 {= CHF 2'115'881.00} + CHF 95'628.00] / CHF 12'559'336.00), weshalb die Prozesskosten auch im vorliegenden Verfahren zu 4/5 dem Kläger und zu 1/5 der Beklagten aufzuerlegen sind.