207'794,91 C-Aktien der G.________" durch die Beklagte (act. 1 Rz 116). Die Beklagte bestritt daraufhin, vom Kläger zum Rückkauf von C-Aktien aufgefordert worden zu sein, solche Aktien angenommen oder dem Kläger den Erlös zukommen lassen zu haben. Vielmehr habe der Kläger am 8. November 2013 – wie aus act. 1/42 hervorgehe – seinen "Redemption Request" an die J.________ gesandt und habe von dieser zunächst eine Teilzahlung und am 30. Mai 2014 schliesslich eine Schlusszahlung erhalten (act. 6 Rz 115).