Der einzige Zusammenhang, der sich mit der Membership Vereinbarung noch ergibt, ist die auch vom Kläger hervorgehobene Tatsache, dass überhaupt nur "I.________-Member" am Exchange Agreement teilnehmen konnten. Ein beschränkter Kreis von potenziellen Vertragspartnern ändert jedoch nichts an der Qualität des Exchange Agreements als gänzlich neue vertragliche Grundlage. Das Exchange Agreement enthält ausserdem keinerlei Verweis auf die Membership Vereinbarung. Vielmehr wird in Art.