Der Kläger ist mit dem Exchange Agreement einen völlig neuen Vertrag eingegangen, wobei er – wie die anderen teilnehmenden Mitglieder auch – seine unter der Membership Vereinbarung erworbenen "Member Interests" als Zahlungs- bzw. Tauschmittel verwendet hat, um an ihrer Stelle G.________-Aktien und weitere Rechte zu erwerben. Der einzige Zusammenhang, der sich mit der Membership Vereinbarung noch ergibt, ist die auch vom Kläger hervorgehobene Tatsache, dass überhaupt nur "I.________-Member" am Exchange Agreement teilnehmen konnten.