_ geführt habe. Als Folge dieser Umstrukturierung seien die Beteiligungsrechte des Klägers an der I.________ gestützt auf das Exchange Agreement in Beteiligungsrechte an der neu gegründeten G.________ umgewandelt worden. Die Anteile der "Member" seien fortan nicht mehr in Prozenten, sondern in Anzahl Aktien ausgedrückt worden. Die Beteiligungsrechte des Klägers an der I.________ seien folglich im Zuge des Börsenganges der J.________ im ________ in sogenannte B- und C-Aktien (beide ohne Stimmrecht) der G.________ umgewandelt worden, Seite 56/64