Die Vorinstanz äusserte sich zu dieser Frage nicht, weil sie zur Auffassung gelangt war, dass keine der beiden Grundlagen die Passivlegitimation der Beklagten in Bezug auf die vom Kläger geforderten Aktien und Dividenden begründe (act. 72 E. 9.2.1 f.; vgl. vorne E. 8.1).