Die Beklagte entgegnet, dies sei "Unfug". Sie habe in Rz 18 f. der Duplik im Einzelnen dargelegt, dass das "Exchange Agreement by and among J.________, Inc. G.________ LLC, I.________ LLC and Members of I.________ LLC" vom tt.mm.jjjj (nachfolgend: Exchange Agreement; act. 1/38 und act. 6/17) die Grundlage der streitgegenständlichen Aktien sei und nicht die Membership Vereinbarung. Der Kläger habe in der Klage seine angeblichen Ansprüche auf Aktien der G.________, auf Dividenden auf diesen Aktien und auf von diesen Aktien abgeleiteten Tax Benefit Shares selber auf das Exchange Agreement abgestützt. Die Beklagte habe in Rz 61 ff.