Alleine aus dem Zusammenhang der C-Aktien zum Arbeitsverhältnis leite sich keine Passivlegitimation der Beklagten ab. Entscheidend sei, dass der Kläger nicht habe nachweisen können, dass die Beklagte selber sich materiell verpflichtet und ihm Leistungen aus der Member-Vereinbarung als Entgelt für seine Arbeitstätigkeit versprochen habe. Mithin sei die Beklagte für diese Forderung nicht passivlegitimiert. Demzufolge sei auch der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Dividenden auf den Aktien der G.________ in der Höhe von USD 288'307.63 unbegründet und abzuweisen.