___ AG Group (später I.________) erfolgt, und der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass die Beklagte in irgendeiner Form in diese Zuteilung involviert gewesen sei bzw. dem Kläger gestützt auf diese Zuteilungen irgendwelche Versprechungen auf Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis abgegeben habe. Die erwähnten "Member Interests" seien sodann gestützt auf das "Exchange-Agreement" im Zuge des Börsengangs in sog. B- und C-Aktien der G.________ LLC umgewandelt worden. Bei der Umwandlung der I.________ "Member lnterests" seien dem Kläger 640'683.64 B- Aktien und 640'683.64 C-Aktien zugeteilt worden.