8.1.2 Im vorliegenden Verfahren begründe der Kläger seinen Anspruch auf Aktien an der G.________ mit dem "Agreement as to Member Interest Purchase Rights" vom 1. Januar 1997. Dabei handle es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Kläger als "Member" und der H.________ AG Group (später I.________), welche dem Kläger sog. "Member Interests" Seite 54/64