8.1.1 Für die Frage der Passivlegitimation sei es entscheidend, welche Forderung der Arbeitnehmer einklage, und ob die Arbeitgeberin ihm die eingeklagte Leistung als Entgelt für seine Arbeit versprochen habe. Im Gegensatz zu den J.________-Aktien habe der Kläger bei den Aktien an der G.________ nicht nachgewiesen, dass die Beklagte ihm diese im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses als Entgelt für seine Arbeit versprochen habe.