Auch im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit die Interpretation eines Vorgangs oder Sachverhalts bzw. die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm oder eines Vertrages verstanden (vgl. [zuletzt besucht am 7. Oktober 2022]). Ziel und Gegenstand der Auslegung ist es demnach gerade, den wahren Gehalt einer vertraglichen oder gesetzlichen Norm in einer allgemeinen, abstrakten Form zu bestimmen und festzulegen.